zurück zur Startseite



Richtlinien für die mobilen Entrindungsanlagen der Firma

Fritz Seeger GmbH in Jettingen



Hersteller: Firma Fritz Seeger GmbH

System: Gäu, auf 2 LKW

Wir haben 3 Anlagen im Einsatz: 2 Rotoren mit 95 cm Durchmesser

                                                    1 Rotor mit 85 cm Durchmesser



1.   Eine frühzeitige Anmeldung von Entrindungsmengen erleichtert die Planung.                            

2.   Eine gute Arbeitseinweisung der Mannschaft mit Arbeitsauftrag, Karte und Vorzeigen              

      des Holzes, sorgt für einen reibungslosen Entrindungseinsatz.

3.   Ideal sind Entrindungsmengen ab 500 fm je Einsatzforstamt und 100 fm je Einsatzrevier.

4.   Unsere Entrindungsmaschinen werden mit biologisch schnell abbaubaren Hydraulikölen

      betrieben.                                 

5.   Das zu entrindente Holz kann von der rechten und der linken Seite aufgenommen werden, es

      wird dünnörtig in die Maschine eingeführt und nach der Entrindung dickörtig abgelegt.

6.   Der Arbeitsplatz der Entrindungsmaschine muß auf einer Länge von nahezu 50 m gerade sein

      und der Polterplatz von überhängenden Ästen bis zu einer Höhe von 6m frei sein.

7.   Der Rindenauswurf ist auf beiden Seiten möglich.

8.   Eine rindenebene Entastung sollte eingehalten werden. Bei Aststummeln besteht die Gefahr

      der unsauberen Entrindung und Holzbeschädigung.

9.   Die Mindestmasse eines Einzelpolters, sollte 30 fm nicht unterschreiten.

10. Die Tagesleistung beträgt je nach Holzstärke 500-800 fm.

11. Da unsere Maschinen keinerlei Übergewichte, Überbreiten und Überlängen haben, besteht

      die Gefahr der Wald- und Wegbeschädigung nicht.

12. Aufträge werden in der Regel innerhalb von 14 Tagen erledigt.

13. Auf unseren 95´er Rotoren stehen geeichte Rundholzvermessungsanlagen

      "Ecoronder 4000" für Sie bereit.

14. Für die Vermessung benötigen wir eine genaue Bezeichnung der Polter: Einsatzforstamt,

      Einsatzrevier, Waldbesitzer, Holzlistennummer, Losnummer.

15. Weiterhin sollte eine farbliche Kennzeichnung der Güte auf der Stirnseite des Stammes erfolgen.



Jettingen, den 15.09.2010